Strom- und Gasverträge
Grundversorgung, Laufzeit, Preiserhöhung, Umzug und Anbieterwechsel: die wichtigsten Regeln und Tipps für deinen Strom- und Gasvertrag.
Stand: 10. Oktober 2026
Was ist die Grundversorgung und wie komme ich heraus?
Wer keinen eigenen Vertrag abschließt, wird vom Grundversorger seines Gebiets beliefert, meist den örtlichen Stadtwerken. Die Grundversorgung ist oft teurer als andere Tarife.
Du kannst sie jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen (§ 20 StromGVV bzw. GasGVV). Ein Vergleich lohnt sich daher besonders, wenn du noch in der Grundversorgung bist.
Wie lange darf mein Vertrag laufen und wann verlängert er sich?
Die erste Laufzeit darf höchstens zwei Jahre betragen. Bei Verträgen, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, darf sich der Vertrag danach nur noch auf unbestimmte Zeit verlängern und ist dann mit einer Frist von höchstens einem Monat kündbar.
Bei älteren Verträgen gilt, was im Vertrag steht. Trage Laufzeit und Kündigungsfrist in contracto ein, dann erinnert dich die App rechtzeitig.
Mein Versorger erhöht die Preise. Was kann ich tun?
Der Versorger muss dir eine Preiserhöhung vorher mitteilen. Du darfst dann ohne Kündigungsfrist zu dem Tag kündigen, an dem die Erhöhung wirksam wird (§ 41 Abs. 5 EnWG, in der Grundversorgung § 5 StromGVV bzw. GasGVV).
Prüfe die Mitteilung genau: Steht dort ein neuer Arbeitspreis oder Grundpreis, rechne mit deinem Jahresverbrauch nach, was sich ändert.
Was passiert bei einem Umzug?
Du kannst deinen Vertrag wegen des Umzugs mit einer Frist von sechs Wochen kündigen, zum Auszug oder einem späteren Tag. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versorger dir innerhalb von zwei Wochen anbietet, dich am neuen Wohnort zu den bisherigen Bedingungen weiter zu beliefern (§ 41b Abs. 5 EnWG).
Notiere beim Auszug und Einzug die Zählerstände, am besten mit Foto. Sie sind die Grundlage für die Schlussrechnung.
Kann beim Anbieterwechsel der Strom ausfallen?
Nein. Die Belieferung läuft ohne Unterbrechung weiter. Fällt ein Versorger aus, springt der Grundversorger ein (Ersatzversorgung nach § 38 EnWG).
In der Regel kündigt der neue Anbieter den alten Vertrag für dich. Achte trotzdem darauf, dass du eine Bestätigung über das Vertragsende bekommst.
Worauf sollte ich beim Vergleich achten?
Vergleiche Arbeitspreis (Cent je kWh) und Grundpreis mit deinem tatsächlichen Jahresverbrauch. Ein Neukundenbonus gilt meist nur im ersten Jahr; rechne auch das zweite Jahr ohne Bonus durch.
Achte auf Preisgarantie, Laufzeit und Kündigungsfrist. Vorauskasse oder Pakete mit fester Strommenge sind riskant, wenn der Versorger ausfällt oder dein Verbrauch abweicht.
Prüfe nach der Jahresabrechnung den monatlichen Abschlag. Ist er deutlich zu hoch oder zu niedrig, kannst du ihn anpassen lassen.
Quellen
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), §§ 38, 41 und 41b
- Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)
- Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 309 Nr. 9
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind dein Vertrag und die geltenden Gesetze im Einzelfall. Wir nennen keine Anbieter und erhalten keine Provisionen.