Kredite und Baufinanzierung
Vorzeitig zurückzahlen, Zinsbindung, Anschlussfinanzierung und was die durchschnittlichen Kreditzinsen der Bundesbank aussagen: das Wichtigste zu Ratenkredit und Baufinanzierung.
Stand: 10. Oktober 2026
Was ist der Unterschied zwischen Sollzins und Effektivzins?
Der Sollzins ist der Zins, den du auf die Restschuld zahlst. Der effektive Jahreszins enthält zusätzlich bestimmte Kosten wie Bearbeitungsgebühren und berücksichtigt, wann du zahlst.
Zum Vergleich von Angeboten eignet sich deshalb der effektive Jahreszins. Banken müssen ihn in Werbung und Angeboten angeben.
Was sagen die durchschnittlichen Kreditzinsen der Bundesbank aus?
Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht jeden Monat in ihrer MFI-Zinsstatistik, zu welchem effektiven Jahreszins Banken in Deutschland neue Kredite an private Haushalte vergeben haben. Getrennt ausgewiesen werden Wohnungsbaukredite und Konsumentenkredite, jeweils nach anfänglicher Zinsbindung bzw. Laufzeit.
Es sind Durchschnitte über alle neu vergebenen Kredite eines Monats, keine Angebote. Dein persönlicher Zins kann deutlich abweichen, etwa wegen Bonität, Kreditbetrag, Eigenkapital bzw. Beleihungsauslauf, Laufzeit oder Sondertilgungsrechten. Bei Konsumentenkrediten drücken 0-%-Finanzierungen von Herstellerbanken den Durchschnitt.
Die Werte erscheinen mit etwa fünf Wochen Abstand. contracto zeigt sie in der App unverändert mit Monat und Quelle (Deutsche Bundesbank, MFI-Zinsstatistik).
Darf ich einen Ratenkredit vorzeitig zurückzahlen?
Ja, ganz oder teilweise und jederzeit (§ 500 Abs. 2 BGB). Die Bank darf dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, höchstens 1 % des vorzeitig gezahlten Betrags, bei weniger als einem Jahr Restlaufzeit höchstens 0,5 % (§ 502 BGB).
Sind die Zinsen für neue Kredite deutlich gesunken, kann sich eine Umschuldung lohnen. Rechne die Entschädigung und die Kosten des neuen Kredits mit ein.
Wann komme ich aus meiner Baufinanzierung heraus?
Zum Ende der Zinsbindung kannst du ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen, mit einer Frist von einem Monat (§ 489 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Zehn Jahre nach der vollständigen Auszahlung darfst du immer mit sechs Monaten Frist kündigen, auch wenn die Zinsbindung länger läuft (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB).
Vorher geht es meist nur mit berechtigtem Interesse, etwa beim Verkauf der Immobilie, und gegen Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 Abs. 2 BGB). Kredite mit veränderlichem Zins sind jederzeit mit drei Monaten Frist kündbar (§ 489 Abs. 2 BGB).
Wann sollte ich mich um die Anschlussfinanzierung kümmern?
Spätestens einige Monate vor dem Ende der Zinsbindung. Das Angebot deiner Bank zur Verlängerung (Prolongation) ist nicht immer das günstigste; vergleiche es mit Angeboten anderer Banken.
Mit einem Forward-Darlehen kannst du dir den Zins für die Anschlussfinanzierung bis zu etwa fünf Jahre im Voraus sichern. Dafür zahlst du einen Aufschlag. Ob sich das lohnt, hängt von der Zinsentwicklung ab, die niemand sicher vorhersagen kann.
Brauche ich eine Restschuldversicherung?
Eine Restschuldversicherung ist freiwillig und für den Kredit in der Regel nicht vorgeschrieben. Sie darf frühestens eine Woche nach dem Kreditvertrag abgeschlossen werden (§ 7a Abs. 5 VVG). So hast du Zeit, Kosten und Leistungen in Ruhe zu prüfen.
Prüfe, ob du schon anders abgesichert bist, etwa durch eine Risikolebensversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Kann ich einen Kreditvertrag widerrufen?
Ja. Bei Verbraucherkrediten hast du in der Regel 14 Tage Widerrufsrecht (§ 495 BGB). Die Frist beginnt erst, wenn du den Vertrag und alle Pflichtangaben erhalten hast.
Quellen
- Deutsche Bundesbank, MFI-Zinsstatistik (Einlagen- und Kreditzinssätze)
- Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 489, 490, 495, 500 und 502
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 7a
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