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Ratgeber

Handy- und Internetverträge

Laufzeit, Kündigung, Rufnummer mitnehmen und was du tun kannst, wenn das Internet zu langsam ist: die wichtigsten Regeln für Mobilfunk- und Internetverträge.

Stand: 10. Oktober 2026

Wie lange darf mein Vertrag laufen?

Die erste Mindestlaufzeit darf höchstens 24 Monate betragen. Anbieter müssen dir außerdem einen Vertrag mit höchstens 12 Monaten Laufzeit anbieten (§ 56 Abs. 1 TKG).

Nach der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag nur noch auf unbestimmte Zeit. Du kannst ihn dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen (§ 56 Abs. 3 TKG).

Wie kündige ich richtig?

Eine Kündigung in Textform reicht, also zum Beispiel per E-Mail. Strengere Formen wie einen unterschriebenen Brief dürfen die Bedingungen nicht verlangen (§ 309 Nr. 13 BGB).

Hast du den Vertrag online abgeschlossen, muss der Anbieter auf seiner Website einen Kündigungsbutton anbieten (§ 312k BGB). Bewahre die Kündigungsbestätigung auf, zum Beispiel als Dokument am Vertrag in contracto.

Der Preis steigt oder die Bedingungen ändern sich. Was kann ich tun?

Ändert der Anbieter den Vertrag einseitig, darfst du in der Regel ohne Kosten kündigen. Dafür hast du drei Monate ab dem Zugang der Mitteilung Zeit (§ 57 Abs. 1 TKG).

Das gilt nicht, wenn die Änderung nur zu deinem Vorteil ist, rein verwaltungstechnisch ist oder gesetzlich vorgeschrieben wird.

Mein Internet ist langsamer als vereinbart. Habe ich Rechte?

Weicht die Geschwindigkeit erheblich, dauerhaft oder regelmäßig von der zugesagten ab, darfst du die Zahlung mindern oder außerordentlich kündigen (§ 57 Abs. 4 TKG).

Als Nachweis dienen die kostenlosen Messverfahren der Bundesnetzagentur: für Festnetz-Internet die Desktop-App der Breitbandmessung, für Mobilfunk seit April 2026 die App „Nachweisverfahren Mobilfunk“. Dabei gelten feste Regeln, wie oft und an wie vielen Tagen du messen musst.

Kann ich meine Handynummer zum neuen Anbieter mitnehmen?

Ja. Bei Mobilfunk kannst du die Mitnahme jederzeit verlangen, auch während der Vertrag noch läuft; der alte Vertrag bleibt dann bis zu seinem Ende bestehen. Nach dem Vertragsende kannst du die Mitnahme noch bis zu einem Monat lang beantragen (§ 59 Abs. 6 TKG).

Beim Anbieterwechsel darf dein Anschluss höchstens einen Arbeitstag unterbrochen sein (§ 59 Abs. 2 TKG).

Was passiert bei einem Umzug mit meinem Internetvertrag?

Der Anbieter muss den Vertrag am neuen Wohnort ohne neue Mindestlaufzeit fortführen, wenn er die Leistung dort anbietet. Kann er das nicht, darfst du mit einer Frist von einem Monat kündigen (§ 60 TKG).

Melde den Umzug frühzeitig, damit der Anschluss am neuen Ort rechtzeitig bereitsteht.

Worauf sollte ich vor einem Wechsel achten?

Vergleiche die Kosten über die gesamte Laufzeit, nicht nur den Preis der ersten Monate. Einmalige Kosten wie Anschlussgebühren und spätere Preisstufen gehören dazu.

Prüfe, wie viel Datenvolumen oder Bandbreite du wirklich nutzt. Notiere dir das Ende der Mindestlaufzeit, contracto erinnert dich vor der Kündigungsfrist.

Quellen

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind dein Vertrag und die geltenden Gesetze im Einzelfall. Wir nennen keine Anbieter und erhalten keine Provisionen.

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