Kfz-Versicherung
Stichtag 30. November, Sonderkündigung bei Beitragserhöhung, Schadenfreiheitsklasse und Tipps zum Vergleich: das Wichtigste zur Kfz-Versicherung.
Stand: 10. Oktober 2026
Bis wann kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?
Bei den meisten Verträgen ist das Versicherungsjahr das Kalenderjahr und die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Deine Kündigung muss dann spätestens am 30. November beim Versicherer ankommen, damit du zum 1. Januar wechseln kannst.
Maßgeblich sind Ablaufdatum und Frist in deinem Versicherungsschein. Trage sie in contracto ein, dann erinnert dich die App rechtzeitig.
Mein Beitrag steigt. Darf ich vorzeitig kündigen?
Ja. Erhöht der Versicherer den Beitrag, ohne dass sich der Umfang des Schutzes ändert, kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen, frühestens zu dem Tag, an dem die Erhöhung wirksam wird (§ 40 VVG).
Eine höhere Rechnung, weil du in eine andere Schadenfreiheitsklasse oder Typ- und Regionalklasse eingestuft wurdest, ist nicht immer eine Beitragserhöhung in diesem Sinn. Im Zweifel hilft ein Blick in die Mitteilung und die Versicherungsbedingungen (AKB).
Kann ich nach einem Unfall kündigen?
Nach einem Schadenfall dürfen in der Regel beide Seiten kündigen, meist innerhalb eines Monats nach Abschluss der Schadenregulierung. Die genauen Regeln stehen in deinen Versicherungsbedingungen (AKB).
Was ist die Schadenfreiheitsklasse und was passiert damit beim Wechsel?
Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) zeigt, wie viele Jahre du ohne Schaden gefahren bist. Je höher die Klasse, desto niedriger meist der Beitrag. Bei einem Wechsel nimmst du sie zum neuen Versicherer mit.
Nach einem kleinen Schaden kann es günstiger sein, ihn selbst zu bezahlen, statt die Rückstufung in Kauf zu nehmen. Viele Versicherer erlauben es, den Schaden innerhalb einer Frist zurückzukaufen. Frage nach, wie viel die Rückstufung über die nächsten Jahre kosten würde.
Was passiert mit der Versicherung, wenn ich das Auto verkaufe?
Die Versicherung geht zunächst auf den Käufer über. Er kann sie kündigen, ebenso der Versicherer (§§ 95 und 96 VVG). Melde den Verkauf deinem Versicherer zeitnah, am besten mit Kaufvertrag und Datum der Übergabe.
Worauf sollte ich beim Vergleich achten?
Vergleiche die Leistungen, nicht nur den Beitrag: Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko, Höhe der Selbstbeteiligung, Werkstattbindung und Schutzbrief.
Gib Fahrleistung, Fahrerkreis und Abstellort ehrlich an. Falsche Angaben können später teuer werden. Bei älteren Fahrzeugen kann sich eine Vollkasko oft nicht mehr lohnen; das hängt vom Zeitwert ab.
Für die Zulassung bei einem neuen Versicherer brauchst du eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer).
Quellen
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind dein Vertrag und die geltenden Gesetze im Einzelfall. Wir nennen keine Anbieter und erhalten keine Provisionen.