Kfz-Versicherung wechseln: Bis 30. November ist Stichtag
Jedes Jahr im Herbst flattert die neue Beitragsrechnung für das Auto ins Haus, und oft ist sie höher als im Vorjahr. Wer vergleicht und rechtzeitig kündigt, kann zum 1. Januar wechseln. Für die meisten Verträge heißt das: Die Kündigung muss bis 30. November beim Versicherer sein.
Warum gerade der 30. November?
Bei den meisten Kfz-Versicherungen ist das Versicherungsjahr das Kalenderjahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn du nicht spätestens einen Monat vor Ablauf kündigst. Läuft dein Vertrag bis zum 31. Dezember, muss die Kündigung also spätestens am 30. November beim Versicherer ankommen.
Nicht jeder Vertrag läuft so. Hast du dein Auto zum Beispiel im Frühjahr zugelassen, kann dein Versicherungsjahr auch zu einem anderen Datum enden. Maßgeblich sind das Ablaufdatum und die Kündigungsfrist in deinem Versicherungsschein und in den Versicherungsbedingungen (AKB).
Warum sich der Vergleich 2027 besonders lohnen kann
Wie viel du zahlst, hängt unter anderem von zwei Einstufungen ab, die der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) jedes Jahr neu berechnet:
- Typklasse: Wie viele und wie teure Schäden verursacht dein Automodell im Durchschnitt? Laut ADAC rutschen in der Kfz-Haftpflicht 2027 rund 7,4 Millionen Autofahrende in eine höhere Typklasse, rund 5,1 Millionen in eine niedrigere.
- Regionalklasse: Wie viele Schäden gibt es in deinem Zulassungsbezirk? Auch hier ändert sich die Einstufung für viele Bezirke.
Deine eigene Einstufung kannst du kostenlos beim GDV nachsehen, die Typklasse über die Herstellernummer (HSN) und Typschlüsselnummer (TSN) aus deinem Fahrzeugschein, die Regionalklasse über deine Postleitzahl. Die Statistiken sind für die Versicherer unverbindlich: Jeder Anbieter rechnet mit eigenen Tarifen. Genau deshalb können die Beiträge für dasselbe Auto so weit auseinanderliegen.
Sonderkündigung: Wenn der Beitrag steigt
Erhöht dein Versicherer den Beitrag, ohne dass sich der Versicherungsschutz ändert, darfst du außerordentlich kündigen. Dafür hast du einen Monat ab Zugang der Mitteilung Zeit (§ 40 VVG). Das gilt auch dann, wenn du den 30. November schon verpasst hast und die Erhöhung erst später angekündigt wird.
Aufgepasst: Steigt der Beitrag nur, weil du nach einem Unfall in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft wurdest, ist das in der Regel keine Beitragserhöhung in diesem Sinn. Ob eine geänderte Typ- oder Regionalklasse ein Sonderkündigungsrecht auslöst, regeln die AKB deines Vertrags. Lies die Mitteilung genau, meist steht dort, ob und bis wann du kündigen kannst.
So wechselst du in fünf Schritten
- Unterlagen bereitlegen. Versicherungsschein, letzte Beitragsrechnung und Fahrzeugschein. Wichtig sind Ablaufdatum, Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse), Selbstbeteiligung und die jährliche Fahrleistung.
- Leistungen vergleichen, nicht nur den Preis. Achte auf gleiche Bedingungen: Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko, Höhe der Selbstbeteiligung, Werkstattbindung, Schutzbrief und Fahrerkreis. Ein günstigerer Tarif mit schlechterem Schutz ist kein echtes Schnäppchen.
- Ehrliche Angaben machen. Gib Fahrleistung, Abstellort und alle Fahrerinnen und Fahrer korrekt an. Falsche Angaben können im Schadenfall teuer werden.
- Neuen Vertrag abschließen, dann kündigen. Die Kfz-Haftpflicht ist Pflicht. Kündige erst, wenn die Zusage des neuen Versicherers da ist, damit dein Auto ab 1. Januar lückenlos versichert ist. Die SF-Klasse nimmst du mit, der neue Versicherer fragt sie beim alten ab. Für ein bereits zugelassenes Auto meldet der neue Versicherer den Wechsel in der Regel selbst an die Zulassungsstelle.
- Kündigung nachweisbar verschicken. Nenne Name, Versicherungsscheinnummer und Kennzeichen und kündige „zum Ablauf des Versicherungsjahres, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. Plane ein paar Tage Puffer ein, denn es zählt der Eingang beim Versicherer, nicht das Absenden. Lass dir die Kündigung bestätigen.
Tipp: Bei älteren Autos kann sich eine Vollkasko oft nicht mehr lohnen, weil der Zeitwert gesunken ist. Rechne nach, was du im Schadenfall noch bekommen würdest, und vergleiche das mit dem Mehrbeitrag gegenüber der Teilkasko.
Auch eine höhere Selbstbeteiligung oder jährliche statt monatliche Zahlung kann den Beitrag senken. Frag bei deinem jetzigen Versicherer nach, bevor du kündigst. Manchmal gibt es dort einen günstigeren Tarif.
Wann ein Wechsel auch unterm Jahr geht
- Nach einem Schadenfall dürfen in der Regel beide Seiten kündigen, meist innerhalb eines Monats nach Abschluss der Schadenregulierung. Die Details stehen in deinen AKB.
- Beim Autoverkauf geht die Versicherung zunächst auf die Käuferin oder den Käufer über, die oder der sie dann kündigen kann (§ 95 und § 96 VVG). Fürs neue Auto kannst du einen neuen Versicherer wählen.
Mehr Antworten rund um Schadenfreiheitsklasse, Unfall und Autoverkauf findest du in unserem Ratgeber Kfz-Versicherung.
Wie contracto dabei hilft
Trag deine Kfz-Versicherung mit Ablaufdatum und Kündigungsfrist in contracto ein. Die App erinnert dich 30 und 7 Tage vor Fristende, so hast du jedes Jahr genug Zeit zum Vergleichen. Wir nennen keine Anbieter und erhalten keine Provisionen. Die App ist noch in Entwicklung, auf der Startseite erfährst du mehr.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Im Einzelfall kommt es auf deinen Vertrag und die Versicherungsbedingungen an. Bei Fragen helfen zum Beispiel die Verbraucherzentralen. Stand: 1. November 2026.
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