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Kündigungsfristen: Was seit 2022 für deine Verträge gilt

Fitnessstudio, Streaming, Handyvertrag: Viele zahlen Monat für Monat für etwas, das sie längst nicht mehr nutzen, nur weil die Kündigungsfrist verpasst wurde. Die gute Nachricht: Seit 2022 sind die Regeln deutlich verbraucherfreundlicher geworden.

Die wichtigste Regel: nach der Mindestlaufzeit monatlich kündbar

Für Verträge über regelmäßige Leistungen, etwa Fitnessstudio, Streamingdienst, Zeitschriften-Abo oder Online-Dienste, gilt bei Abschluss ab dem 1. März 2022 (§ 309 Nr. 9 BGB):

  • Die erste Laufzeit darf höchstens zwei Jahre betragen.
  • Danach darf sich der Vertrag nicht mehr automatisch um ein ganzes Jahr verlängern, sondern nur noch auf unbestimmte Zeit.
  • Ab dann kannst du jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen.

Früher waren automatische Verlängerungen um ein Jahr und Kündigungsfristen von drei Monaten üblich. Bei Verträgen, die du vor März 2022 abgeschlossen hast, können solche Klauseln weiter gelten. Ein Blick in die Unterlagen lohnt sich also.

Handy und Internet

Für Mobilfunk-, DSL- und Kabelverträge gilt seit dem 1. Dezember 2021 das neue Telekommunikationsgesetz (§ 56 TKG). Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kannst du jederzeit mit einem Monat Frist kündigen. Das gilt auch für ältere Verträge.

Eigene Regeln: Strom, Gas, Versicherungen

Nicht alle Verträge fallen unter diese Regel. Einige Beispiele:

  • Strom und Gas in der Grundversorgung kannst du jederzeit mit zwei Wochen Frist kündigen (§ 20 StromGVV). Bei Sonderverträgen steht die Frist im Vertrag. Erhöht der Anbieter die Preise, hast du in der Regel ein Sonderkündigungsrecht.
  • Kfz-Versicherungen laufen meist bis zum 31. Dezember. Die Kündigung muss dann spätestens am 30. November beim Versicherer sein. Nach einer Beitragserhöhung kannst du innerhalb eines Monats nach der Mitteilung außerordentlich kündigen.
  • Mietverträge kannst du als Mieterin oder Mieter in der Regel mit drei Monaten Frist kündigen (§ 573c BGB).

So kündigst du richtig

  • E-Mail reicht meistens. Bei Verträgen seit Oktober 2016 darf der Anbieter in seinen AGB höchstens die Textform verlangen, also zum Beispiel eine E-Mail statt eines unterschriebenen Briefs. Ausnahmen gibt es etwa bei Mietverträgen, dort brauchst du einen unterschriebenen Brief.
  • Kündigungsbutton nutzen. Wer Verträge online abschließen lässt, muss seit Juli 2022 auch online kündigen lassen, über eine gut sichtbare Schaltfläche wie „Verträge hier kündigen“ (§ 312k BGB). Danach muss der Anbieter den Eingang sofort bestätigen.
  • Der Eingang zählt, nicht das Absenden. Die Kündigung muss vor Fristende beim Anbieter ankommen. Plane ein paar Tage Puffer ein.
  • Eindeutig formulieren. Nenne Name, Kundennummer und Vertragsnummer und kündige „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. So gilt die Kündigung auch dann, wenn du dich beim Datum verrechnet hast.
  • Bestätigung aufbewahren. Fordere eine schriftliche Bestätigung mit dem Enddatum an und hebe sie gut auf.

Tipp: Schreib dir bei jedem Vertrag drei Dinge auf: Ende der Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist und den Weg zur Kündigung (Button, E-Mail-Adresse oder Anschrift). Damit bist du im Ernstfall in fünf Minuten fertig.

Wie contracto dabei hilft

Genau dafür bauen wir contracto. Du trägst Laufzeit und Kündigungsfrist ein, und die App erinnert dich 30 und 7 Tage vor Fristende. Später erkennt contracto deine Verträge sogar automatisch aus den Kontoumsätzen. Die App ist noch in Entwicklung, auf der Startseite erfährst du mehr.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Einzelfall kommt es auf deinen Vertrag an. Bei Fragen helfen zum Beispiel die Verbraucherzentralen. Stand: 15. Oktober 2026.

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